Rat beschließt modernen Gesundheitscampus
Investionen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags in die Kliniken der Stadt Köln
Donnerstag, 15. Juni 2023, 18:20 Uhr
In einer weitreichenden Grundsatzentscheidung für die medizinische Versorgung in Köln und der Region hat sich der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, für eine Neuaufstellung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH ausgesprochen und das sogenannte Zukunftsmodell der Geschäftsführung beschlossen. Mit dieser Grundsatzentscheidung verbunden sind zusätzliche Investitionen in die Kliniken der Stadt Köln gGmbH in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags und das Bekenntnis zum Erhalt des vollen Leistungsspektrums eines maximalversorgenden Krankenhauses im rechtsrheinischen Köln.
Das Zukunftsmodell der Kliniken der Stadt Köln gGmbH beinhaltet als wesentliche Strukturentscheidung die Konzentration aller medizinischer Leistungen – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie – am Standort Merheim, der zu einem hochmodernen Gesundheitscampus weiterentwickelt wird. Durch umfangreiche Investitionen in diesen Standort wird der dortige Gebäudebestand in den kommenden Jahren grundlegend erneuert und um Neubauten, insbesondere für ein Kinderkrankenhaus auf modernstem Stand, erweitert.
Dem Zukunftsmodell ging der Auftrag von Oberbürgermeisterin Henriette Reker an die neue Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH voraus, angesichts sich dramatisch ausweitender Defizite des Unternehmens einen Plan vorzulegen, wie die Zukunft der Kliniken der Stadt Köln gGmbH gesichert werden kann.
Der Auftrag der Oberbürgermeisterin beinhaltete als wesentliche Kriterien, dass sich das Zukunftsmodell an der Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung ausrichten soll, die notwendigen Investitionen zu umfassen hat und die aktuellen Planungen der Bundes- und Landesregierung (Krankenhausreform/Krankenhausplan) berücksichtigen muss. Des Weiteren sollte das Zukunftsmodell geeignet sein, das Defizit (EBITDA) der Kliniken Köln absehbar unter 10 Millionen Euro jährlich zu senken.
Mit dem jetzt vom Rat beschlossenen und von der Geschäftsführung mit Zustimmung des Aufsichtsrates und des Betriebsrats vorgelegten Zukunftsmodells werden diese Kriterien erfüllt. Es ist zudem offen für einen möglichen Verbund mit der Uniklinik Köln.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Die Kliniken der Stadt Köln sind als Maximalversorger in öffentlicher Trägerschaft, insbesondere für das Rechtsrheinische, unverzichtbar. Das jetzt beschlossene Zukunftsmodell verbindet das medizinisch Sinnvolle mit dem wirtschaftlich Notwendigen. Erstmals liegt ein Plan vor, der drei zentrale Ziele erfüllt: exzellente medizinische Versorgung für die Patient*innen, Attraktivität der Kliniken der Stadt Köln für Pflegekräfte und eine tragfähige wirtschaftliche Perspektive für das Unternehmen.
Die vollständige Verlagerung aller medizinischen Angebote der Kliniken der Stadt Köln gGmbH an den Standort Merheim ist in fünf bis acht Jahren nach der heutigen Entscheidung geplant. In die von den Kliniken der Stadt Köln gGmbH in Holweide und Riehl betriebenen Standorte wird bis dahin in dem bislang vom Wirtschaftsplan vorgesehenen Umfang weiterhin investiert, um die medizinischen Leistungen dieser Häuser bis zum Umzug nach Merheim ohne Einschränkungen für die Patient*innen zur Verfügung zu stellen.
Das Zukunftsmodell der Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist insbesondere aus der medizinisch-pflegerischen Perspektive ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die medizinische Versorgung der Patient*innen zu verbessern und in Zeiten des Fachkräftemangels insbesondere im Bereich der Pflege auf einem Campus der kurzen Wege die Mitarbeitenden zu entlasten und personal- und kostenintensive Doppelvorhaltungen ohne medizinischen Mehrwert zu vermeiden.
Die Hauptziele des erweiterten und modernisierten Gesundheitscampus sind:
Eine schnellere und bessere, interdisziplinäre und ganzheitliche Behandlung der Patient*innen durch eine optimierte Kommunikation und Kooperation der Fachbereiche auch aufgrund der zukünftig deutlich kürzeren Wege.
Die Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere auch von Kindern durch die Nutzung der Strukturen in Merheim und die Zusammenführung aller die Kindermedizin betreffenden Leistungsbereiche an einem Standort.
Der Erhalt des Status als einer der beiden Kölner Maximalversorger im Zuge der von Bund und Land geplanten Klinikreform, die einheitliche Standards in der apparativen, räumlichen und personellen Ausstattung vorsehen wird.
Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Das jährliche operative Defizit der städtischen Kliniken wird sich durch die baulichen und strukturellen Maßnahmen von heute 90 Millionen auf 2,5 Millionen Euro pro Jahr deutlich reduzieren.
Hochattraktive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden.
Die Umsetzung des Gesundheitscampus ist mit präzisen Vorgaben an die Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH verbunden. Sie soll demnach in größtmöglichem Umfang Förder- und Drittmittel akquirieren, Sanierungsmaßnahmen dezidiert überwachen und über die Ergebnisse jährlich berichten, eine ergänzende kinderärztliche Versorgung im Linksrheinischen prüfen sowie ein Konzept erstellen, das Personalwohnungen im Rechtsrheinischen schafft.
Für den Standort Holweide wird der Rat nach Abschluss der Krankenhausreform des Bundes beraten, ob er seinen Beschluss an die geänderten bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen ("Krankenhausplan") anpassen wird – dies insbesondere im Hinblick auf den Erhalt einer stationären medizinischen Infrastruktur im Sinne eines Krankenhauses. Der Rat der Stadt Köln setzt sich darüber hinaus für eine pädiatrische Notfall-Versorgung am Standort Riehl ein.
Die Verwaltung soll in einer weiteren Vorlage eine umfassende Bedarfsermittlung für die Krankenhausversorgung (Erwachsenen- und Kindermedizin) für die gesamte Stadt Köln vorlegen. In enger Abstimmung mit der KVB AG wird die Verwaltung Lösungsansätze zur Verbesserung der ÖPNV-Verkehrsanbindung an das Krankenhaus Merheim erarbeiten.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Baumanns
Seite zuletzt aktualisiert am 03.12.2024