Die Meinung unserer Patienten/Angehörigen ist uns wichtig! Aus den konstruktiven (positiven und negativen) Rückmeldungen ziehen wir zusätzliches Potential, um uns ständig weiter zu entwickeln.

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Externe gesetzliche Qualitätssicherung nach § 136ff SGB V


Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Im Zuge dessen sind wir gesetzlich verpflichtet, die von Ihnen erhobenen Daten an die Annahmestellen zu senden. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Patientenmerkblättern, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entwickelt und veröffentlicht hat.

Patienteninformation zur Datenerhebung zu den einzelnen Qualitätssicherungsverfahren

 

Seite zuletzt aktualisiert am 01.08.2022