Grundsatzerklärung im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes
Als Krankenhaus der Maximalversorgung sind wir uns unserer Aufgabe und Verantwortung gegenüber unseren Patienten und Mitarbeitenden bewusst. So haben Qualität, Integrität und Verlässlichkeit bei den Kliniken der Stadt Köln einen hohen Stellenwert.
Die Produkte und Dienstleistungen, die wir im Rahmen der Gesundheitsversorgung benötigen, sind breit gefächert und zum Teil hochkomplex. Wir sehen es als unsere unternehmerische Verantwortung, innerhalb des Beschaffungsprozesses auf die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu achten.
Die Kliniken der Stadt Köln bekennen sich zur Achtung der Menschenrechte und umweltrecht-lichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogene Pflichten.
Wir verurteilen jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten von Sklaverei und des Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung.
Diese Ansprüche, die wir an uns selbst stellen, sind gleichzeitig die Erwartungen an unsere Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner. Aus diesem Grund werden wir unseren Verhaltenskodex unseren direkten Lieferanten zur Kenntnis geben mit der Aufforderung, uns die Einhaltung der genannten Werte zu bestätigen. Gleichzeitig ist unser Verhaltenskodex ein fester Bestandteil unserer Ausschreibungsbedingungen. Veröffentlicht haben wir den Verhaltenskodex auf unserer Homepage.
Zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferketten werden wir jährlich und anlassbezogen eine Risikoanalyse durchführen. Hierfür haben wir ein auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezogenes Risikomanagement eingerichtet und in unsere Geschäftsabläufe integriert. Im Rahmen unseres Beschaffungs-prozesses prüfen wir nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch soziale und ökonomische Kriterien. Unsere mit dem Einkauf betrauten Abteilungen, auch Sondervergabestellen (Zent-ralapotheke, Institut für Hygiene, Pathologie, Medizintechnik), stehen dabei im direkten Kontakt mit unseren Zulieferern und Dienstleistern. Werden menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder. Verstöße entlang unserer Lieferketten festgestellt, leiten wir unverzüglich entsprechende Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach einem festgelegten Terminplan in Abhängigkeit von der Schwere des jeweiligen Verstoßes.
Dazu haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.
Sie erreichen unsere Beschwerdestelle über unsere Einkaufsgemeinschaft EKK Plus bzw. über folgenden link:
MELDEPLATTFORM - EKK plus GmbH (sicher-melden.de).
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von ins in Abstimmung mit der EKK plus regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Regelmäßige risi-kobasierte Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der menschenrechts- und umwelt-bezogenen Sorgfaltspflichten sind im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unseren unmit-telbaren Zulieferern geplant. Darüber hinaus werden wir jährlich einen Bericht über die Erfül-lung unserer Sorgfaltspflichten erstellen und diesen auf unserer Homepage veröffentlichen.
Wir sind bestrebt, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Die Wirksamkeit der beschriebenen Maßnahmen wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft.
Diese Grundsatzerklärung wird intern an unsere Mitarbeitenden sowie extern an unsere Geschäftspartner kommuniziert. Zugleich sollen die Mitarbeitenden für die Einhaltung der festgelegten Standards sensibilisiert werden. Entsprechende Schulungen zum Thema menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten werden wir intern durchführen.
Zu unserem Verhaltenskodex zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Seite zuletzt aktualisiert am 07.05.2024