Gesundheitscampus Merheim

Unser Masterplan: Die Krankenhäuser Amsterdamer Straße, Holweide und Merheim wachsen zu einem modernen Gesundheitscampus zusammen.

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Für unsere Stadt

Mehr als 200 Jahre Erfahrung - Wir sind einer der größten Gesundheitsversorger im Rheinland. Jährlich versorgen wir rund 180.000 Patient*innen ambulant und stationär.

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Richtlinie der EU, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um.

Ziel des Gesetzes ist es, natürliche Personen (hinweisgebende Personen) vor Repressalien zu schützen. Dieser Schutz bezieht sich auf die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangten Informationen über Verstöße bei ihrem Beschäftigungsgeber oder einer anderen Stelle, mit der sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen, und diese an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Geschützt werden darüber hinaus Personen, die Gegenstand einer Meldung sind sowie sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind, z. B. weil Sie als Zeuge / Zeugin genannt wurden.

Vertrauenswürdigkeit und regelkonformes Verhalten haben bei den Kliniken der Stadt Köln einen hohen Stellenwert. Denn nur dann, wenn Regeln eingehalten werden, können wir Schaden von den Kliniken der Stadt Köln, unseren Mitarbeiter*innen und Patient*innen abwenden. Deswegen muss Fehlverhalten frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden. Hierfür ist es wichtig, dass alle aufmerksam und bereit sind, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen.

Mit dem Hinweisgebersystem schaffen die Kliniken der Stadt Köln für Mitarbeiter*innen und Personen außerhalb der Kliniken einen sicheren Weg, Hinweise auf Fehlverhalten oder Regel- und Gesetzesverstöße zu melden.

Weitere Hintergrundinformationen - WER? WAS? WIE?

Die Meldestelle des Hinweisgebersystems ist organisatorisch an die Stabstelle für Rechtsangelegenheiten angegliedert.
Die mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie bei anonymen Meldungen, dass keine Rückmeldung nach der Bearbeitung erfolgen kann.

Wir möchten Hinweisgeber*innen ausdrücklich zur Meldung von Pflichtverletzungen ermutigen und tragen dafür Sorge, jedem Hinweis nachzugehen. Bitte formulieren Sie eine Meldung möglichst konkret: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass für jede bewusste Falschmeldung von Hinweisen die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche veranlasst werden kann. Handlungen, die gegen Beschäftigte gerichtet sind, welche potentielle Verstöße im gutem Glauben melden, werden nicht geduldet.

Meldewege für hinweisgebende Personen
Wenn Sie uns einen Hinweis zu einem (möglichen) Verstoß melden möchten, können Sie dies - auch anonym - über die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten unserer internen Meldestelle tun. Hierüber können Sie bei Bedarf auch einen persönlichen Termin vereinbaren. Wir werden Ihre Meldung innerhalb der geschäftsüblichen Zeiten entgegennehmen bzw. bearbeiten.
Gerne können Sie für Meldungen diesen Formbrief nutzen.

Hinweis-Meldestelle-Hotline: 0173 7048609
Servicezeit: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Montag bis Donnerstag außer gesetzliche Feiertage (Bund, NRW)

E-Mail- der internen Meldestelle: Hinweismeldestelle@kliniken-koeln.de
Für Mitarbeiter*innen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH empfiehlt sich zur bestmöglichen Wahrung der Vertraulichkeit die Verwendung des klinikeigenen E-Mail Accounts.
 
Postalisch:
Hinweismeldestelle
Rechtsabteilung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Neufelder Straße 34
51067 Köln
Ansprechpersonen: Annette Wallraff, Nada Katic oder Andrea Reiche


Zur Sicherstellung der Vertraulichkeit wird um Postwurfsendungen in VERSCHLOSSENEN Umschlägen gebeten.

 

Externe Meldestellen

Ergänzend sieht das HinSchG die Möglichkeit vor, dass sich hinweisgebende Personen auch an eine externe staatliche Meldestelle wenden können.
Externe Meldestellen des Bundes:

Seite zuletzt aktualisiert am 30.11.2023