Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung ist per Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) eingesetzt, um zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. So benennt das LGG in §1 Abs. 1 und 2 „die Förderung von Frauen in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, um so bestehende Benachteiligungen abzubauen“, „den Abbau von Diskriminierungen“ und „die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Beruf und Pflege für Männer und Frauen“ als Ziele der Gleichstellungsarbeit.
Aufgaben und Ziele
- Umsetzung einer geschlechtersensiblen Personalpolitik nach Landesgleichstellungsgesetz NRW und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
- Etablierung einer geschlechtersensiblen Unternehmenskultur zur Verbesserung der Chancengleichheit
- Beratung z.B. zur Karriereplanung, in Konfliktfällen oder bei sexueller Belästigung, Interkultureller Kompetenz, Diversity und Gendersensibilität
- Mitwirkung in allen Gremien und Kommissionen z.B. bei Projekten und Auswahlrunden
- Beschwerdestelle AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Gleichstellungsförderung durch Programme und Veranstaltungen (Mentoring etc.)
- Lehre in den hausinternen Ausbildungsklassen: Unterstützung bei der Implementierung der Inhalte und Unterrichten der Themen Gender, Diversity und Sensibilisierung und Prävention in Bezug auf (sexuelle) Belästigung und Gewalt
- Netzwerke: Aktive Teilnahme in den Arbeitskreisen (AK) Diversity und Gegen Gewalt an Frauen der Stadt Köln und in nationalen Netzwerken der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten; Organisation eines digitalen Elterncafés; Organisation des Netzwerkes OPEN
- Beratung zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld(Plus), Wiedereinstieg nach familienbedingter Abwesenheit (z.B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen), Berufstätigkeit während der Elternzeit, Kinderbetreuung (Betriebs-KiTa(-Plätze), Ferienbetreuung)
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Seite zuletzt aktualisiert am 11.01.2022