Organspende rettet Leben.
Insgesamt gibt es zu wenig Spenderorgane. Dies liegt daran, dass es nur wenige Menschen gibt, die die Voraussetzungen für eine Organspende erfüllen. Im Folgenden finden Sie Informationen und Antworten zum Thema Organspende sowie die Transplantationsbeauftragten der Kliniken Köln.
Was ist postmortale Organspende?
Übersetzt bedeutet dies: Organe nach seinem Tod zu spenden. Eine Organspende ist nicht bei jedem Verstorbenen möglich, sondern nur bei Menschen, bei denen der irreversible Hirnfunktionsausfall (der sogenannte Hirntod) eingetreten ist. Kommt es durch eine Erkrankung oder ein Trauma zu einer schwersten Schädigung des Gehirns kann trotz maximalem medizinischen Einsatz der irreversible Hirnfunktionsausfall, eintreten. Dann sind alle Hirnfunktionen erloschen und der Mensch ist verstorben.
Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist eine der Grundvoraussetzungen für eine postmortale Organspende.
Um den irreversiblen Hirnfunktionsausfall festzustellen führen zwei Fachärzte mit mehrjähriger Erfahrung in der intensivmedizinischen Betreuung von Patient*innen mit akuter schwerer Hirnschädigung eine klinische Untersuchung unabhängig voneinander durch. Je nach ursächlicher Schädigung wird eine zweite Untersuchung nach einer entsprechenden Wartezeit oder auch eine apparative Zusatzdiagnostik durchgeführt. Alle Untersuchungen zum Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer.
Die zweite Grundvoraussetzung für eine postmortale Organspende ist die Einwilligung.
Eine Zustimmung, aber natürlich auch eine Ablehnung der Organspende, kann schriftlich, beispielsweise in einer Patientenverfügung oder auf einem Organspendeausweis, festgelegt werden. Seit dem 18.03.2024 können Sie Ihre Zustimmung oder Ablehnung in einem bundesweiten elektronischen Register hinterlegen. Ebenso kann auch eine Zustimmung nur für bestimmte Organe gegeben werden. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, werden die engsten Angehörigen nach dem mündlich geäußerten oder, wenn es keine mündliche Aussage gibt, dem mutmaßlichen Willen der Patient*innen bzgl. einer Organspende befragt.
Was passiert mit den Organen nach der postmortalen Organspende?
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, also der Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und das Vorhandensein einer Einwilligung (schriftlich, mündlich, mutmaßlich), folgen noch einige Untersuchungen, um die passenden Empfänger für die jeweiligen Organe bestimmen zu können. Die Vermittlung erfolgt über die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant nach rein medizinischen Kriterien, bei denen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten der Organtransplantation im Vordergrund stehen. Die Organe werden in einer Operation entnommen, in die entsprechenden Transplantationszentren gebracht und dort transplantiert.
Bitte sorgen Sie vor.
Nahezu immer ist ein akutes Ereignis Ursache für den irreversiblen Hirnfunktionsausfall. Daher ist es sinnvoll, sich Gedanken für diesen Fall zu machen und für sich eine Entscheidung zu treffen, damit es keine Zweifel gibt und nach Ihren Wünschen gehandelt wird. Dies ist auch für Ihre Angehörigen eine große Erleichterung. Egal wie Sie sich entscheiden, am besten halten Sie ihre Entscheidung schriftlich fest, z. B. auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im bundesweiten elektronischen Register für Organ- und Gewebespende.