Familienfreundlichkeit
Für uns ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtiger Bestandteil familienbewusster Personalpolitik. Als Mitglied im Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und im Projekt „Familienfreundliches Krankenhaus des Marburger Bundes“ setzen wir uns stetig für Verbesserungen ein. Je nach Ihrer aktuellen Lebensphase bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Angebote.
Mit vielfältigen Arbeitszeitmodellen unterstützen wir die Planbarkeit Ihres Arbeitsalltags.
Kinderferienbetreuung
In den Ferien bieten wir eine Kinderbetreuung für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren an. Das Betreuungsprogramm beinhaltet Ausflüge zu spannenden Zielen in Köln – wie Museen, Zoo und Rheinpark. Die Besichtigung des Krankenhauses und ein Erste Hilfe Kurs für Kinder dürfen selbstverständlich nicht fehlen. So wird die Ferienbetreuung zu einem Erlebnis.
KITA
Insgesamt stehen für die Kinder von Mitarbeitenden der Kliniken der Stadt Köln 155 Betriebs-KiTa-Plätze beziehungsweise Belegplätze zur Verfügung.
Die Träger Fröbel und Educcare gewährleisten die Betreuung von Kindern zwischen 6 Monaten und dem Schuleintritt.
Die Bildungskonzepte von educcare wurden bereits von der UNESCO ausgezeichnet und vereinen die führenden nationalen und internationalen Konzepte der frühkindlichen Bildung. Dazu gehört beispielsweise das Angebot spielerischer Bilingualität durch englischsprachige Erzieherinnen im Betreuungsteam.
Der Träger Fröbel setzt die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt des pädagogischen Alltags in allen Fröbel-Krippen und –Kindergärten. So unterstützen die Erzieher*innen Kinder darin, sich zu Menschen zu entwickeln, die in gemeinsamen Aushandlungsprozessen ihren Alltag und ihre Umgebung mitgestalten.
Pflege von Angehörigen
Der Pflege von Angehörigen kommt eine immer größere Bedeutung zu – auch mit Blick auf den demographischen Wandel. Selbstverständlich können Sie von unserem umfassenden fachlichen Know-how und unserer Erfahrung in Sachen Pflege profitieren. Unsere Familiale Pflege richtet sich an pflegende Angehörige und ist ein Unterstützungs-, Schulungs- und Beratungsangebot zur Vorbereitung und Begleitung vom Krankenhaus in die häusliche Versorgung. Für die Pflege von Angehörigen ermöglichen wir darüber hinaus unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Freistellung von der Arbeit – auch über die gesetzliche Pflegezeit hinaus.
Elterngeld und Elternzeit
Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet wohnen, können Sie sich zu den Themen Elterngeld und Elternzeit direkt an die Bundeselterngeldstelle der Stadt Köln wenden:
Stadt Köln
Bürgeramt Mülheim, Abteilung Bundeselterngeld
Boltensternstraße 10
50735 Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Öffnungszeiten: Mo, Do 08:00 - 16:00 Uhr, Di 08:00 - 18:00 Uhr, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert in seinem Internetangebot ausführlich über Elterngeld und Elternzeit und stellt eine kompakte Broschüre zum Download bereit. Mit dem Elterngeldrechner des BMFSFJ können Sie die Höhe Ihres Elterngeldes individuell bestimmen. Und hier gelangen Sie zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Informationen rund um Elterngeld und Elternzeit finden Sie auch im Internetangebot der Bezirksregierung Münster, bei der die Fachaufsicht über die Elterngeldstellen in Nordrhein-Westfalen liegt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, einen Online-Antrag auf Bundeselterngeld zu stellen.
Mutterschutz
Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, kurz Mutterschutzgesetz (MuSchG), und die Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV, pdf-Datei) sollen sicherstellen, dass weder Mutter noch Kind durch die berufliche Tätigkeit der Mutter gesundheitlich gefährdet werden. Im Rahmen einer so genannten Gefährdungsbeurteilung tragen der Arbeitsmedizinische Dienst, die Arbeitssicherheit sowie die Führungskraft Sorge dafür, dass die Tätigkeit und die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes keine Gefährdung für Leben und Gesundheit von Schwangeren und ihren Kindern darstellen.
Kindergeld
Nach dem Einkommensteuergesetz wird Kindergeld grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. In Sonderfällen kann die Zahlung auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Zuständige Behörde ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Kindergeld. Kompakte Informationen zum Kindergeld bietet auch das Merkblatt Kindergeld (pdf). Individuelle Anfragen können Sie stellen über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: 01801/546337, Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr.
Hier gelangen Sie direkt zu den Formularen für die Antragstellung von Kindergeld.