Informationen für Einsender*innen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für die Untersuchung von eingesandtem Probenmaterial eine korrekte Behandlung des Untersuchungsmaterials gewährleistet sein sollte. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, bei der Übersendung von Probenmaterial die untenstehenden Hinweise zu beachten.
In Zweifelsfällen Ihrerseits bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache. Sollten unsererseits Unklarheiten über das eingesandte Präparat bestehen, werden wir Sie kontaktieren.
Verwenden Sie für Ihre Anforderungen bitte eines unserer Ihrer Anfrage entsprechenden Antragsformulare:
Anforderung Versandmaterial
Tel.: +49 221 8907-13283
Wir rechnen unsere Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ab (EBM und GOÄ).
Eine Liste unserer Konsilpartner*innen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Anforderungen an pathologisches Untersuchungsmaterial
- Für eine korrekte Registrierung und Bearbeitung benötigen wir die Personalien der Patientin bzw. des Patienten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Art der Versicherung) sowie bei Privatpatient*innen die Anschrift und bei ambulanten Kassenpatient*innen einen Überweisungsschein (KV-Schein).
- Bitte achten Sie auf die korrekte Beschriftung der Einsendegefäße und der Auftragsscheine.
- Als optimale Fixierungslösung sollte 4%iges gepuffertes Formalin verwendet werden. Versandgefäße und Formalinlösung werden von uns zur Verfügung gestellt (Tel. 0221 - 8907 - 13283). Das Volumenverhältnis Formalin zu Gewebe sollte mindestens 5:1, besser noch 10:1 betragen.
- Für eine intraoperative Schnellschnittuntersuchung entnommenes Gewebe muss nativ (unfixiert) und gekühlt zu uns gebracht werden.
Für Ausstrichpräparate der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie eignen sich 96 %iger Alkohol oder handelsübliche Sprays zur Fixierung. Die Objektträger müssen genau beschriftet werden und sollten bruchsicher in den zur Verfügung gestellten Verpackungen übersandt werden.
- Urin, der nicht innerhalb von 8h in das Labor gebracht werden kann, sollte zu gleichen Teilen mit 50 %igem Alkohol versetzt werden.
Hohlorgane wie Magen und Kolon sollten vor der Immersionsfixierung aufgeschnitten und ausgewaschen werden, um eine optimale Fixierung des Gewebes zu erreichen (Schnittführung am Kolon in Längsrichtung und am Magen -wenn möglich- über die große Kurvatur).
- Bei Harnblasenresektaten sollte für eine optimale Fixierung des Gewebes vor der Immersion eine Instillation von Formalin über die Urethra in die Blase erfolgen. Die Harnblase muss dann nicht eröffnet werden.
- Bei diagnostisch schwierigen Fällen leiten wir ggf. repräsentatives Block- oder Schnittmaterial an Referenzpathologen weiter. Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne unsere Kooperationspartner.
Anforderungen an molekularpathologisches Untersuchungsmaterial:
- Tumormaterial sollte möglichst einen großen Anteil an invasivem Tumor enthalten und ausreichend groß sein. Zu kleine Gewebeproben ergeben ggf. nicht die Mindestmengen an einzusetzenden Nukleinsäuren.
- Tumor mit ausgedehnten Nekrosen und/oder Einblutungen ist nur eingeschränkt zur molekularen Diagnostik geeignet.
- Das Untersuchungsmaterial sollte immer mit gepuffertem Formalin fixiert sein, da ungepuffertes Formaldehyd zu einer starken DNA-Degradation führt.
- Gewebe ist nach Säureentkalkung (TCA) nicht mehr geeignet für molekulare Untersuchungen, da sowohl RNA als auch DNA irreparabel geschädigt sind.
- Eine EDTA-Entkalkung beeinträchtigt die Qualität molekularer Analysen, allerdings lassen sich in einem Teil der Fälle sowohl FISH-Analysen als auch PCR basierte Verfahren durchführen.
- Hohe Temperaturen, insbesondere bei gleichzeitig starkem Vakuum (xylolfreie Einbettverfahren) beeinflussen die Qualität der DNA negativ.
- Liquid-Biopsy-Proben müssen in speziell dafür vorgesehenen Gefäßen entnommen und schnellstmöglich übersandt werden. Geeignete Blutentnahme-Röhrchen sind z.B. S-Monovette cfDNA Exact (Sarstedt), PAXgene Blood ccfDNA Tubes (Qiagen) oder Streck Cell-Free DNA BCT (Streck).