Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH haben vielfältige Verwaltungsaufgaben in der Zentralverwaltung gebündelt.

Beim Datenschutz stehen nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen (Patienten und Mitarbeiter), über die Daten erhoben und gespeichert werden.

Zum Wohle unserer Patienten und Mitarbeiter:

Organisieren, koordinieren und steuern; erfassen, prüfen und entscheiden; beschaffen, rechnen und beraten - die Zentralverwaltung als moderner Dienstleister.

Geplanter ver.di-Warnstreik am 14. und 15.10.2020:
Warnstreik darf bei den Kliniken Köln nur teilweise stattfinden


Verschiedene Stationen sowie Intensivbetten dürfen nicht komplett gesperrt werden


Wie gestern berichtet, haben die Kliniken Köln Teile der geplanten Streikmaßnahmen juristisch prüfen lassen. Im Vorfeld des Streiks war eine „Notdienstvereinbarung“ zwischen den Kliniken Köln und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt worden. Zusätzlich sollten zwei unfallchirurgische Stationen sowie je eine kardiologische und neurologische Station in Merheim komplett gesperrt sowie Betten auf der Intensivstation in Holweide geschlossen werden. Gegen diese Maßnahmen gab es Bedenken, da ohne diese Betten die Notfallversorgung nicht sichergestellt werden kann.

Heute hat das zuständige Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass während des Warnstreik am 14. und 15.10.2020 die oben genannten Stationen bzw. Betten nicht wie geplant gesperrt werden dürfen. Der Warnstreik darf also nur teilweise stattfinden. Dabei muss die Notdienstverein-barung eingehalten werden. Ver.di ist verpflichtet, den Streikaufruf in diesem Punkt zu ändern.

„Wir haben uns die Entscheidung, den Streikaufruf juristisch prüfen zu lassen, nicht leichtgemacht,“ erläutert Holger Baumann, Geschäftsführer der Kliniken Köln. „Aus unserer Sicht war der Schritt jedoch notwendig, um die Patientenversorgung trotz des Warnstreiks sicherstellen zu können. Ich hoffe, dass zum Wohle aller die Tarifgespräche zu einer raschen Einigung führen werden.“



-mf-

Seite zuletzt aktualisiert am 30.10.2020